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SPORTTOTAL AG: Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet

AD HOC - 24.03.2025

Köln, 24. März 2025. Das Amtsgericht Köln hat für die SPORTTOTAL AG und die deutschen Tochtergesellschaften, die sporttotal.tv gmbh, die SPORTTOTAL TECHNOLOGY GmbH und die Forty10 GmbH die vorläufigen Eigenverwaltungen angeordnet. Damit wurde sämtlichen eingereichten Anträgen auf vorläufige Eigenverwaltung der Gesellschaften der SPORTTOTAL Gruppe stattgegeben.

Für alle Verfahren hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Joscha Stothfang der Kanzlei hww Insolvenzverwaltung als vorläufigen Sachwalter bestellt. Insolvenzrechtlich wird die SPORTTOTAL Gruppe von Herrn Rechtsanwalt Raik Müller von der Kanzlei Rödl & Partner beraten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltungen sieht der Vorstand der SPORTTOTAL AG ein erstes wichtiges Ziel für die Sanierung und Restrukturierung der SPORTTOTAL Gruppe erreicht. Wie bereits angekündigt, kann somit der operative Geschäftsbetrieb für Kunden und Partner aufrechterhalten werden.